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Herzlich willkommen!

Nach der Bundestagswahl 2009 soll nach den Worten des Finanzministers und des Wirtschaftsministers gespart werden und bisher Übliches auf den Prüfstand kommen.

Wie wären folgende erste Schritte:

- Die gesamte Bundesverwaltung wird in Berlin konzentriert. Das Pendeln zwischen Berlin und Bonn entfällt.

- Die Zahl der Ministerien wird halbiert und damit auch die Anzahl der Spitzenbeamten. Die Staatssekretäre und palamentarischen Staatsekretäre werden abgeschafft.

- Der Zukauf von externen Gutachten, Zuarbeiten unterbleibt. Bestehende externe Räte und Kommissionen werden aufgelöst, ihre Aufgabe haben Ausschüsse des Bundestages mit Anhörungen von Externen zu erledigen.

- Die bei Veranstaltungen, Feiern, Empfängen und Einladungen der öffentlichen Hand ausgefolgten Zuwendungen (Essen, Trinken, Untermalung) ist den anwesenden Steuerpflichtigen als geldwerter Vorteil anzurechnen.

- Auslandsreisen der Bundestagsabgeordneten bezahlt vdurch den Fiskus werden ersatzlos gestrichen.

- Die Anzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundestages werden halbiert.

- Die Anzahl der Abgeordneten bestimmt sich aus der Prozentzahl der Wahlbeteiligung.

- Die Mehrfachförderung von Parteien wird gelichtet. Die Wahlkampfzuschüsse werden gestrichen. Die Förderung der politischen Arbeit von Parteien erfolgt entweder durch Zahlung an die Parteistiftungen oder an die Partei entsprechend der Mitgliederzahl. Öffentliche Zuschüsse entsprechend der Höhe der Einnahmen haben als undemokratisch zu unterbleiben.

 

- Der Zuschnitt der Bundesländer muß reformiert werden. Bundesländer mit weniger als 20% der Bevölkerung und weniger als 20% der Fläche rechtfertigen die erheblichen Verwaltungskosten als Landesregierung nicht.

- Die Mischfinanzierung hat zu unterbleiben. Aufgaben des Bundes werden aus Mittel des Bundes bezahlt; Ausgaben der Länderund aus deren Einnahmen. Dies gilt auch für Kreise, Städte und Gemeinden. Auf europäischer Ebene ist der Bund verpflichtet, diese Regeln durchzusetzen.

Zuwendungen und Zuschüsse (Subventionen) der öffentlichen Hand haben grundsätzlich als Darlehn gewährt zu werden und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Empfängers zurück zu erstatten.

- Der Bund ist verpflichtet, diese Grundsätze auch in der europäischen Union durchzusetzen und den Verwaltungsaufwand der EU drastisch zu reduzieren.