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Gedankensplitter

27.4.2011

Zur Hochzeit des Jahres in London ist mir folgendes eingefallen:

Nun, ich werde mal die Traumhochzeit des Jahres hier irgendwo suchen. Das Brautpaar - beide Hartz IV - er 25 drei uneheliche Kinder, Unterhaltsschulden, dass es nur so brummt. Sie 19, um 5. Monat schwanger, in der Privatinsolvenz. Die haben gedacht, mit den Übertragungsrechten ihrer Hochzeit sich sanieren zu können, da sie meinten, die Fernsehanstalten hätten soviel Geld, dass sie den Freitag zum Hochzeitsübertragungstag allgemein gemacht haben. Nun, es reicht nicht zum Anzug und Brautkleid - auch das Taxi zur Trauung ist nicht drin - sie müssen gehen.
» Er hätte sich doch besser als Bodygard für Kate beworben und sie im Hydepark einen Stand zum Verkauf von Bowlern aufgemacht.» Wir sind ja im April...
»
 Was anderes:

Wer seinen Traum leben will, sollte erstmal aufwachen.

17.5.2011

Die Nachricxhten sind voll vom Urteil eines islamischen Gerichtes, wonach eine Frau iihrem Übeltäter  das Selbe antun darf, also Auge um Auge... da habe ich mir das überlegt:

Es ist schon interessant, diese Entscheidung eines Gerichtes aus einem anderen Kulturkreis zu lesen. Von einer Rechtsordung, die den Gedanken der Rache als Strafe darstellt. Überwiegend finden wir es als exotisch, nicht unserer Vorstellung und Kultur entsprechend. Vielleicht erinnern wir uns, dass dieses Prinzip des Auge um Auge aus dem alttestamentarischen Bereich stammt. Doch wie sieht es mit Staaten, die unseren Kulturvorstellungen, wie die USA, entsprechen, wo noch immer Todesurteile als "Strafe" oder besser Vergeltung geübt wird, aus?
Aber zerreisst es uns nicht innerlich, wenn wir in den selben Nachrichten lesen, dass es zu unserer Kultur gehört, Verbrecher, die ähnlich oder schlimmere Untaten begangen haben, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, nunmehr wegen Gerichtsentscheidungen freigelassen werden müssen, weil die Unterbringung ihren Grundrechten entgegensteht.
Ich rede jetzt nicht dem Verlangen nach Todesstrafe das Wort, auch mit aus der Überlegung, welchem Menschen sollte ich es zumuten ohne Folgen die Tötung vorzunehmen?
Es sollten aber einige Fragen erlaubt sein:
1. Woraus leitet es sich ab, dass eine lebenslängliche Strafe nach 15 Jahren verbüßt ist? Dies auf die Menschenwürde zurück zu führen, ist ein juristisches Konstrukt und letztendlich willkürlich. Das Opfer mit seiner Menschenwürde leidet lebenslänglich an den Folgen. Der/die Täter/Täterin stellen unterumständen ihr Leben lang eine Gefahr für die Gemeinschaft dar.
2. Ist es zur Verhinderung von Straftaten sinnvoll, sich des Instrumentes des Regelstraferlasses zu bedienen? Müßte da nicht die Forderung die an unbescholtene Arbeitslose ohne politische und rechtliche Kontroverse mit Fördern und Fordern gestellt wird, sich verschärft stellen?
3. Kann es wirklich sein, dass der Strafvollzug unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde und der Resozialisierung den einsitzenden Straftätern mehr an gesellschaftlicher Leistung erbringt, was sich auch darin niederschlägt, dass ein Tag Haft dem Steuerzahler mehr kostet als dieser für einen Urlaubstag mit Frau und Kindern in der Regel aufbringen kann? Ich denke da an die Einführung der Harzgesetze und Agenda 2010, wo Stundenlöhne von 1€ ohne Widerstand der Justiz abgenickt wurde, das Bundesverfassungsgericht die Bezahlung von Straftätern in Haftanstalten mit weniger als 5€ als Menschenunwürdig beurteilt hat.
Wenn dieses Zusammenprallen des unterschiedlichen Umgangs mit Menschen, die als Straftäter sozial entgleist sind, dazu führen würde, dieses komplexe Thema um Gerechtigkeit, Würde (auch der Opfer), Schutz und Resozialisierung differenziert auzzuloten und neu zu justieren, könnte ein Weg zwischen den Kulturen gefunden werden der nicht auf Auge um Auge zurückgreift.

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